Wir beraten unsere Mandanten umfassend im Erbrecht, insbesondere im deutsch-kroatischen und deutsch-bosnischen Erbrecht. In Deutschland und Kroatien knüpfte das Erbrecht bis zum Inkrafttreten der EUErbrechtsVO an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, so dass auch vor deutschen Gerichten das jeweilige Heimatrecht angewendet werden musste und bei Erbfällen vor Inkrafttreten der EuErbrechtsVO immer noch angewendet werden muss.
Für das deutsch-kroatische Erbrecht gilt Folgendes: Sobald ein kroatischer Staatsbürger oder ein deutscher Staatsbürger mit Grundeigentum in Kroatien verstirbt, stellen sich komplizierte Fragen des deutschen, kroatischen und internationalen Erbrechts. Aufgrund von Migration leben viele Kroaten in Deutschland oder aber teilweise in Deutschland und teilweise in Kroatien. Geklärt werden muss die Zuständigkeit des Gerichts und welches Recht anwendbar ist. Grundsätzlich gilt seit Inkrafttreten der EUErbrechtsVO, dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers anwendbar ist. Kommt kroatisches Recht zur Anwendung, ergeben sich teilweise deutliche Abweichungen zum deutschen Erbrecht: so erbt beispielsweise auch ein langjähriger nichtehelicher Lebenspartner. Bei einem Erbverfahren nach dem Tod kroatischer oder deutscher Staatsbürger mit Immobilieneigentum in Kroatien ist die Eintragung der Erbentscheidung in Kroatien notwendig.
Für das deutsch-kroatische Erbrecht gilt Folgendes: Sobald ein kroatischer Staatsbürger oder ein deutscher Staatsbürger mit Grundeigentum in Kroatien verstirbt, stellen sich komplizierte Fragen des deutschen, kroatischen und internationalen Erbrechts. Aufgrund von Migration leben viele Kroaten in Deutschland oder aber teilweise in Deutschland und teilweise in Kroatien. Geklärt werden muss die Zuständigkeit des Gerichts und welches Recht anwendbar ist. Grundsätzlich gilt seit Inkrafttreten der EUErbrechtsVO, dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers anwendbar ist. Kommt kroatisches Recht zur Anwendung, ergeben sich teilweise deutliche Abweichungen zum deutschen Erbrecht: so erbt beispielsweise auch ein langjähriger nichtehelicher Lebenspartner. Bei einem Erbverfahren nach dem Tod kroatischer oder deutscher Staatsbürger mit Immobilieneigentum in Kroatien ist die Eintragung der Erbentscheidung in Kroatien notwendig.
Durch unsere Erfahrung und Kompetenz im internationalen Erbrecht können wir Sie gerade bei solch komplexen Problemen, die noch mit dem Verlust eines nahen Verwandten und möglicherweise mit Streitigkeiten verbunden sind, optimal beraten und vertreten.
Beratungsfelder:
-Erbverfahren
-Testamenterrichtung
-Erbvertrag
-gesetzliche Erbfolge
-vorzeitige Erbfolge
weiterführende Informationen:
"Kroatisches Erbrecht", CroNews Bayern 4/2011
(Artikel von RAin Mikulic)
"Kroatisches Erbrecht in der deutschen Rechtspraxis und die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung", ZErb 2015, 272 ff.
(Artikel von RAin Mikulic)
Am 12.05.2011 fand auf Einladung des Vereins DVORI ein Vortrag unserer Kanzlei zum deutsch-kroatischen Erbrecht statt.